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Umzugsgut verzollen — Übersiedlung in die Schweiz

Sie ziehen in die Schweiz oder verlassen das Land? Beim Grenzübertritt muss Ihr Umzugsgut beim Zoll angemeldet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Einfuhr zoll- und steuerfrei möglich. Wir prüfen Ihre Situation und erledigen die Zollabwicklung für Sie.

Unser Service umfasst

  • Abfertigung des Umzugsgutes
  • Prüfung der Voraussetzungen für abgabenfreie Einfuhr
  • Beratung zu Fristen und Nachsendungen

Voraussetzungen für zollfreie Einfuhr

Hilfreich vorab: unsere Checkliste Umzugsgut.

  • Wohnsitzverlegung in die Schweiz (Anmeldung bei der Gemeinde)
  • Gegenstände seit mindestens 6 Monaten in persönlichem Besitz (Voraussetzung für Steuerbefreiung)
  • Keine gewerbliche Nutzung oder Weiterverkauf

Downloads

Alle Formulare finden Sie auf unserer Downloads-Seite.

Haben Sie Fragen?

Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung.