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Umzugsgut verzollen — Übersiedlung in die Schweiz
Sie ziehen in die Schweiz oder verlassen das Land? Beim Grenzübertritt muss Ihr Umzugsgut beim Zoll angemeldet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Einfuhr zoll- und steuerfrei möglich. Wir prüfen Ihre Situation und erledigen die gesamte Zollabwicklung für Sie.
Unser Service umfasst
- Abfertigung des Umzugsgutes
- Prüfung der Voraussetzungen für abgabenfreie Einfuhr
- Beratung zu Fristen und Nachsendungen
Voraussetzungen für zollfreie Einfuhr
- Holen Sie sich unsere Checkliste Umzugsgut
- Wohnsitzverlegung in die Schweiz (Anmeldung bei der Gemeinde)
- Gegenstände seit mindestens 6 Monaten in persönlichem Besitz für steuerbefreiung
- Keine gewerbliche Nutzung oder Weiterverkauf
Downloads
Alle Formulare finden Sie auf unserer Downloads-Seite.